Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 1. Jänner 2014
1) Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, die mit der Firma Ebner
Baugesellschaft m.b.H (im folgenden „Ebner Bau GmbH “ genannt) als Auftragnehmer abgeschlossen
werden. Mit dem Inkrafttreten dieser Geschäftsbedingungen treten alle früheren
Geschäftsbedingungen (auch Liefer- und Geschäftsbedingungen genannt) außer Kraft. Diese
Geschäftsbedingungen gelten ab 1. Jänner 2014 und bis zum Inkrafttreten neuer
Geschäftsbedingungen, durch die diese ausdrücklich ersetzt werden.
2) Vertragsabschluß
Der Vertrag gilt als zustandegekommen, sobald die Firma Ebner Bau GmbH durch Ihre
Geschäftsführung den Auftrag schriftlich angenommen hat. Es gilt ausdrücklich, daß diese Regelung
auch für allfällige Abänderungen des ursprünglichen Auftrages oder für allfällige Zusatzaufträge gilt.
3) Lieferung
Die Firma Ebner Bau GmbH ist stets bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Die Lieferung erfolgt
mit 12-Tonnen LKW bzw. 24-Tonnen LKW-Zug an den vereinbarten Liefertagen, an welchen der
Käufer oder dessen Vertreter anwesend sein müssen, um die Waren ordnungsgemäß zu
übernehmen. Die Befahrbarkeit der Straße und die Zufahrtsmöglichkeit bis unmittelbar zur Baustelle
für unsere LKW ist Voraussetzung zur Lieferung. Eventuell entstehende Mehrkosten werden
gesondert abgerechnet. Gefahr und Zufall gehen mit Abladen der gelieferten Ware auf den Käufer
über. Mit der Abladung gilt die Ware als übernommen, dies gilt auch dann, wenn der Käufer (oder sein
Vertreter) entgegen seiner Verpflichtung bei der Lieferung nicht anwesend ist.
Höhere Gewalt hebt die Verpflichtung zur Lieferung auf. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter
Lieferung ist nur nach fruchtlosem Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist
möglich. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen.
Sammel-, Teil- und Reservelieferungen können im Ermessen der Ebner Bau GmbH erfolgen.
Wenn die Firma Ebner Bau GmbH neben der Warenlieferung auch die Montagearbeiten durchführt, so
müssen die einzelnen Warenlieferungen nicht vom Käufer übernommen werden. In diesem Fall haben
vom Käufer Bauabnahmen zu den vereinbarten Terminen, längstens jedoch im Abstand von jeweils
einer Woche zu erfolgen.
4) Arbeitsleistungen und betreten vom Grundstück bzw. Bauwerk
Der Umfang der Arbeitsleistungen ist im Auftrag genau festgehalten. Darüber hinausgehende
Arbeitsleistungen werden vom Käufer selbst erbracht bzw. extra in Auftrag gegeben. Für eventuelle
Hilfeleistungen dürfen nur solche Personen herangezogen werden, die lt. Gesetz als Verwandschaftsoder
Nachbarschaftshilfe ausgewiesen sind. Die Ebner Bau GmbH und deren Subunternehmer sind
berechtigt bis zu endgültigen Fertigstellung der im Auftrag enthaltenen Leistungen das Grundstück
und das Bauwerk zu betreten.
5) Bauführung
Die Firma Ebner Bau GmbH übernimmt die Bauführung für die im Auftrag enthaltenen Leistungen. Der
Käufer ist im Falle von Eigenleistungen verpflichtet, vor Beginn der einzelnen Bauschritte die Firma
Ebner Bau GmbH rechtzeitig zu verständigen und die schriftliche Genehmigung und Abnahme
einzuholen. Für Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind, bzw. für Leistungen, die ohne
schriftliche Genehmigung und Abnahme durchgeführt werden, gilt die Bauführung nicht und die Firma
Ebner Bau GmbH kann dafür auch keine Haftung übernehmen.
Der Käufer ist verpflichtet die Bautafel und die Bauplakette gut sichtbar zu montieren und für die
gesamte Baudauer gegen jede Beschädigung zu schützen. Die Baustelle ist vom Käufer gegen
Betreten unbefugter Personen – insbesondere von Kindern – abzusichern und mit entsprechenden
Hinweistafeln (Betreten der Baustelle verboten) zu versehen.
6) Rücktrittsrecht des Konsumenten
Der Käufer hat das Recht innerhalb einer Woche ab Unterfertigung des Kaufvertrages schriftlich
seinen Rücktritt zu erklären. Dieses Rücktrittsrecht gilt dann nicht, wenn der Käufer das Geschäft
angebahnt hat oder wenn er die Vertragserklärung in einem Geschäftslokal der Ebner Bau GmbH
oder bei einem von der Ebner Bau GmbH auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand
abgegeben hat oder wenn der Käufer nicht Konsument im Sinne des Gesetzes ist.
Darüberhinaus gilt, daß bei Stornierung des Auftrages oder Teilen des Auftrages durch den Käufer
aus anderen Gründen als schuldhafter Lieferverzug die Ebner Bau GmbH berechtigt ist, alle bis zum
Zeitpunkt des Rücktrittes entstandenen Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Planungskosten, Zentralregien,
usw. sowie den Verdienstentgang zu verrechnen. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, daß die Firma
Ebner Bau GmbH nicht verpflichtet ist, ein Storno zu akzeptieren und auch auf die Einhaltung des
Vertrages bestehen kann.
7) Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferungen sofort nach Rechnungserhalt binnen
14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % pro Monat und
Mahnspesen verrechnet. Darüberhinaus ist der Käufer verpflichtet, im Falle von Zahlungsverzug,
eventuell anfallende Inkassokosten, außerprozeßuale Kosten sowie Prozeßkosten zu ersetzen.
Derartige Kosten sind sofort fällig. Eventuelle behauptete bzw. vorhandene Mängel heben die
Zahlungspflicht bei Teilrechnungen nicht auf, diese werden bei der Schlussrechnung bzw.
Bauübergabe berücksichtigt sollten sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht behoben sein. Die Ebner
Bau GmbH ist berechtigt bei nicht bezahlten Teilrechnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist die
Baustelle so lange einzustellen bis diese in voller Höhe bezahlt sind.
Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen gegen die Ebner Bau GmbH
aufzurechnen.
8) Preiserhöhung
Sollten sich ab dem Kaufvertragsdatum bis zum tatsächlichen Lieferdatum die Verkaufspreise
erhöhen, ist die Ebner Bau GmbH berechtigt, die höheren Preise zu verrechnen. Bei
Verträgen mit Preisgarantien treten diese Preiserhöhungen erst nach Ablauf der Preisgarantie in Kraft.
9) Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht dann auf den Käufer über, wenn alle betroffenen
Rechnungen vollständig bezahlt sind.
Im Falle von Zahlungsverzug kann die Ebner Bau GmbH die Waren zurücknehmen und ist in diesem
Fall berechtigt, die entstehenden Transportkosten, sowie eine Manipulationsgebühr nach eigenem
Ermessen – jedoch mindestens 25 % vom Warenwert – in Abzug zu bringen.
10) Allgemeines
Es gilt als vereinbart, daß mündliche Vereinbarungen und Zusagen erst dann gelten, wenn sie
schriftlich getroffen werden. Beanstandungen jeder Art können nur Berücksichtigung finden, wenn sie
am Lieferschein bzw. am Baubericht vermerkt werden.
Eine Änderung der Wohn-, Geschäfts- oder Lieferadresse ist der Ebner Bau GmbH umgehend
schriftlich mitzuteilen.
Als Gerichtsstand gilt Bruck/Mur als vereinbart.